Sicherungsverwahrte in Niedersachsen sollen weniger Freigang bekommen - die Große Koalition will die Zahl der zwölf Freigänge im Jahr reduzieren!
Datum: Freitag, dem 20. April 2018
Thema: Deutschland News


Zu Sicherungsverwahrten in Niedersachsen:

Osnabrück (ots) - Niedersachsen plant erhebliche Einschränkungen für sogenannte Sicherungsverwahrte: Die Zahl der gesetzlich erlaubten Freigänge soll von zwölf auf künftig wohl nur noch vier im Jahr reduziert werden.

SPD und CDU haben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der eine Änderung der Gesetzeslage einfordert.

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) begrüße den Antrag, sagte ein Ministeriumssprecher. Er betonte: Nur in Niedersachsen und Bremen seien mindestens zwölf begleitete Ausgänge vorgeschrieben, in allen anderen Bundesländern seien es hingegen vier.

"Niedersachsen geht [...] durch die hohe Frequenz an Ausführungen höhere Risiken für die Bevölkerung und für die Bediensteten ein", so der Sprecher. Die Ministerin sei der Auffassung, "dass eine Reduzierung des gesetzlichen Anspruchs auf Ausführungen zu mehr Sicherheit für Bevölkerung und Bedienstete und zu mehr Erfolg der therapeutischen Arbeit führen wird".

Die Freigänge hätten sich nicht positiv auf das Verhalten der Schwerverbrecher ausgewirkt. "Eher ist das Gegenteil zu beobachten." Welche Zahl an Freigängen künftig im Gesetz stehen soll, ließ der Sprecher zunächst offen, möglicherweise äußert sich die Ministerin dazu am Donnerstag im Landtag. Als wahrscheinlich gelten aber vier.

Sicherungsverwahrte haben ihre Haftstrafe verbüßt. Weil aber weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft von ihnen ausgeht, bleiben sie auf richterliche Anordnung hinter Gittern. Die Resozialisierung ist nichtsdestotrotz das Ziel in der Sicherungsverwahrung. Der Personenkreis hat unter anderem Anrecht auf größere Räume und darf sich selbst mit Lebensmitteln versorgen.

Laut Ministerium gibt es im Land 50 Sicherungsverwahrte, von denen 43 in der JVA Rosdorf bei Göttingen leben. 2017 fanden 214 Ausführungen statt, in der Regel in Begleitung von zwei Justizbeamten.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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Landesschau Baden-Württemberg / Wie kommt man in Sicherungsverwahrung - und wieder raus? | Landesschau
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 10.04.2018):

Zitat: "Die Sicherungsverwahrung ist das härteste Mittel, das es im deutschen Strafrecht gibt.

Im Extremfall ermöglicht sie, dass ein Straftäter sein ganzes Leben nicht mehr auf freien Fuß kommt.

Aber wann wird sie eingesetzt und wie kann sie wieder aufgehoben werden?"




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/58964/3920485, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Osnabrück (ots) - Niedersachsen plant erhebliche Einschränkungen für sogenannte Sicherungsverwahrte: Die Zahl der gesetzlich erlaubten Freigänge soll von zwölf auf künftig wohl nur noch vier im Jahr reduziert werden.

SPD und CDU haben einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der eine Änderung der Gesetzeslage einfordert.

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) begrüße den Antrag, sagte ein Ministeriumssprecher. Er betonte: Nur in Niedersachsen und Bremen seien mindestens zwölf begleitete Ausgänge vorgeschrieben, in allen anderen Bundesländern seien es hingegen vier.

"Niedersachsen geht [...] durch die hohe Frequenz an Ausführungen höhere Risiken für die Bevölkerung und für die Bediensteten ein", so der Sprecher. Die Ministerin sei der Auffassung, "dass eine Reduzierung des gesetzlichen Anspruchs auf Ausführungen zu mehr Sicherheit für Bevölkerung und Bedienstete und zu mehr Erfolg der therapeutischen Arbeit führen wird".

Die Freigänge hätten sich nicht positiv auf das Verhalten der Schwerverbrecher ausgewirkt. "Eher ist das Gegenteil zu beobachten." Welche Zahl an Freigängen künftig im Gesetz stehen soll, ließ der Sprecher zunächst offen, möglicherweise äußert sich die Ministerin dazu am Donnerstag im Landtag. Als wahrscheinlich gelten aber vier.

Sicherungsverwahrte haben ihre Haftstrafe verbüßt. Weil aber weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft von ihnen ausgeht, bleiben sie auf richterliche Anordnung hinter Gittern. Die Resozialisierung ist nichtsdestotrotz das Ziel in der Sicherungsverwahrung. Der Personenkreis hat unter anderem Anrecht auf größere Räume und darf sich selbst mit Lebensmitteln versorgen.

Laut Ministerium gibt es im Land 50 Sicherungsverwahrte, von denen 43 in der JVA Rosdorf bei Göttingen leben. 2017 fanden 214 Ausführungen statt, in der Regel in Begleitung von zwei Justizbeamten.

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Zitat: "Die Sicherungsverwahrung ist das härteste Mittel, das es im deutschen Strafrecht gibt.

Im Extremfall ermöglicht sie, dass ein Straftäter sein ganzes Leben nicht mehr auf freien Fuß kommt.

Aber wann wird sie eingesetzt und wie kann sie wieder aufgehoben werden?"




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