Wenn der Kuckuck winkt
Datum: Freitag, dem 20. April 2018
Thema: Deutschland Infos


Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners

Zu den härteren Bandagen gegen Schuldner zählt der Vollstreckungsbescheid. Darauf kann der Schuldner nun wiederum auf verschiedene Weise reagieren. Und genau diese fragen die Prüfer in der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) gelegentlich ab. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert nicht nur auf, welche Möglichkeiten der Schuldner hat, sondern wie man sich dieses Wissen für die Prüfung merkt.

Zahlt ein Kunde seine Rechnung für erhaltene Waren oder Dienstleistungen nicht, kann der Verkäufer oder Dienstleister darauf unterschiedlich reagieren. Er kann zum Beispiel einfach geduldig und vertrauensvoll weiter warten und nichts tun, oder er kann den säumigen Kunden mahnen. Eine Steigerung, um legal Druck auf den Kunden auszuüben, bildet der Mahnbescheid. Gegen diesen wiederum kann der Schuldner Widerspruch einlegen. Versäumt er dies, besteht die nächste Stufe im Vollstreckungsbescheid. Und um genau diesen geht es hier.

Der Schuldner hat nun genau 3 Handlungsmöglichkeiten: zahlen, widersprechen oder nichts tun. Wichtig für die Wissensverankerung im Hinblick auf die Prüfung ist also zunächst einmal die Strukturzahl 3 für die 3 Möglichkeiten.

3 Handlungsmöglichkeiten bei Vollstreckungsbescheid

Doch was bedeuten diese Handlungsmöglichkeiten nun im Einzelnen?

Die erste Möglichkeit ist für den Schuldner die wahrscheinlich beste: Er zahlt. Und das bedeutet dann: Die Sache ist beendet. Das setzt natürlich voraus, dass die Forderung berechtigt ist etc. Grundsätzlich aber gilt: Wenn er zahlt, ist die Sache beendet, dann hat er Ruhe.

Die zweite Möglichkeit ist etwas unbequemer und aufwändiger: Wenn der Schuldner Widerspruch innerhalb von zwei Wochen einlegt, dann kommt es automatisch zu einer Klage. Wenn der Widerspruch allerdings erst nach zwei Wochen einlegt wird, wenn also die Frist versäumt wird, kommt es zu einer Vollstreckung.

Die dritte Möglichkeit erscheint auf den ersten Blick am bequemsten, hat dafür aber auch die weitreichendsten Konsequenzen: Wenn der Schuldner nichts tut, dann kommt es ebenfalls zur Vollstreckung, denn dann wird nach zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid zu einem vollstreckbaren Titel, dann wird der Vollstreckungsbescheid erlassen, und dann kommt der Gerichtsvollzieher und führt die Zwangsvollstreckung durch.

Das komplette, kostenlose Video " Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
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Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners

Zu den härteren Bandagen gegen Schuldner zählt der Vollstreckungsbescheid. Darauf kann der Schuldner nun wiederum auf verschiedene Weise reagieren. Und genau diese fragen die Prüfer in der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) gelegentlich ab. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert nicht nur auf, welche Möglichkeiten der Schuldner hat, sondern wie man sich dieses Wissen für die Prüfung merkt.

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Der Schuldner hat nun genau 3 Handlungsmöglichkeiten: zahlen, widersprechen oder nichts tun. Wichtig für die Wissensverankerung im Hinblick auf die Prüfung ist also zunächst einmal die Strukturzahl 3 für die 3 Möglichkeiten.

3 Handlungsmöglichkeiten bei Vollstreckungsbescheid

Doch was bedeuten diese Handlungsmöglichkeiten nun im Einzelnen?

Die erste Möglichkeit ist für den Schuldner die wahrscheinlich beste: Er zahlt. Und das bedeutet dann: Die Sache ist beendet. Das setzt natürlich voraus, dass die Forderung berechtigt ist etc. Grundsätzlich aber gilt: Wenn er zahlt, ist die Sache beendet, dann hat er Ruhe.

Die zweite Möglichkeit ist etwas unbequemer und aufwändiger: Wenn der Schuldner Widerspruch innerhalb von zwei Wochen einlegt, dann kommt es automatisch zu einer Klage. Wenn der Widerspruch allerdings erst nach zwei Wochen einlegt wird, wenn also die Frist versäumt wird, kommt es zu einer Vollstreckung.

Die dritte Möglichkeit erscheint auf den ersten Blick am bequemsten, hat dafür aber auch die weitreichendsten Konsequenzen: Wenn der Schuldner nichts tut, dann kommt es ebenfalls zur Vollstreckung, denn dann wird nach zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid zu einem vollstreckbaren Titel, dann wird der Vollstreckungsbescheid erlassen, und dann kommt der Gerichtsvollzieher und führt die Zwangsvollstreckung durch.

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