Eine Installation eines Treppenlifts ist eine durchaus kostspielige Sache. Da ist es mehr als verständlich, das fast kein hilfsbedürftiger Mensch eine
Datum: Mittwoch, dem 11. November 2009
Thema: Deutschland Infos


Eine Installation eines Treppenlifts ist eine durchaus kostspielige Sache. Da ist es mehr als verständlich, das fast kein hilfsbedürftiger Mensch eine solche Anschaffung problemlos finanzieren kann. Es gibt daher verschiedene Optionen, den Anschaffungspreis eines Treppenlifts nicht allein zu finanzieren.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Treppenlift gibt es in Deutschland nicht. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Treppenlift nicht als Hilfseinrichtung gewertet, daher beteiligt sich die Kasse daran auch nicht. Bei Privatversicherten sieht die Sachlage nicht so klar aus. Hier kann es durchaus sein, dass eine Beteiligung vertraglich festgesetzt wurde.
Eine lohnenswerte Anlaufstelle sind staatliche Institutionen. Wenn der Nutzer des Treppenlifts in der Pflegestuft eins - drei ist, kann er nach §40 des SGB II einen maximalen Zuschuss bis 2557 Euro beantragen. Bei Bedarf kann man dazu die Arbeitsagentur, die Arge oder die Pflegeversicherungsstelle kontaktieren. In einigen Fällen kann auch die Berufsgenossenschaft oder die Hauptfürsorgestelle verantwortlich sein. Bei der Beantragung von Zuschüssen von staatlichen Institutionen ist allerdings ein umfangreicher Antrag auszufüllen. Ob ein Zuschuss überhaupt gewährt wird und in welcher Höhe lässt sich auch nicht ohne weiteres sagen. Das ist abhängig von der Pflegestufe und den finanziellen Mitteln, die dem Antragsteller selbst zur Verfügung stehen.
Der komplette Kaufpreis für einen Treppenlift ist nach deutschem Steuerrecht sogar teilweise absetzbar, somit bekommt man einen Teilbetrag zurück. Zudem gibt es günstige Kredite für Bedürftige.
Kompetente Hilfe bieten stets die Anbieter eines Treppenlifts. Eine Beratung am Nutzungsort ist eine gute Option. Der Fachmann kann die anfallenden Kosten überschlagen, er kennt sich mit der Problematik aus und kann die besten Informationen geben.

Eine Installation eines Treppenlifts ist eine durchaus kostspielige Sache. Da ist es mehr als verständlich, das fast kein hilfsbedürftiger Mensch eine solche Anschaffung problemlos finanzieren kann. Es gibt daher verschiedene Optionen, den Anschaffungspreis eines Treppenlifts nicht allein zu finanzieren.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Treppenlift gibt es in Deutschland nicht. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Treppenlift nicht als Hilfseinrichtung gewertet, daher beteiligt sich die Kasse daran auch nicht. Bei Privatversicherten sieht die Sachlage nicht so klar aus. Hier kann es durchaus sein, dass eine Beteiligung vertraglich festgesetzt wurde.
Eine lohnenswerte Anlaufstelle sind staatliche Institutionen. Wenn der Nutzer des Treppenlifts in der Pflegestuft eins - drei ist, kann er nach §40 des SGB II einen maximalen Zuschuss bis 2557 Euro beantragen. Bei Bedarf kann man dazu die Arbeitsagentur, die Arge oder die Pflegeversicherungsstelle kontaktieren. In einigen Fällen kann auch die Berufsgenossenschaft oder die Hauptfürsorgestelle verantwortlich sein. Bei der Beantragung von Zuschüssen von staatlichen Institutionen ist allerdings ein umfangreicher Antrag auszufüllen. Ob ein Zuschuss überhaupt gewährt wird und in welcher Höhe lässt sich auch nicht ohne weiteres sagen. Das ist abhängig von der Pflegestufe und den finanziellen Mitteln, die dem Antragsteller selbst zur Verfügung stehen.
Der komplette Kaufpreis für einen Treppenlift ist nach deutschem Steuerrecht sogar teilweise absetzbar, somit bekommt man einen Teilbetrag zurück. Zudem gibt es günstige Kredite für Bedürftige.
Kompetente Hilfe bieten stets die Anbieter eines Treppenlifts. Eine Beratung am Nutzungsort ist eine gute Option. Der Fachmann kann die anfallenden Kosten überschlagen, er kennt sich mit der Problematik aus und kann die besten Informationen geben.





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